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Die Englische Limited: eine im Handelsregister eingetragene Aktien-Gesellschaft

Die Limited Company

      Auch jeder deutsche Geschäftsmann kann von den wirtschaftlichen Vorteilen Englands profitieren: wenn er eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung haben möchte, ohne teure Notar- und Handelsregistergebühren zu zahlen und ein beträchtliches Grundkapital einzulegen (in Deutschland für eine GmbH 25.000 € und für eine AG 50.000 €), kann er mit Hilfe von FF&A Company Formations ohne weiteres auf eine Limited Company (Ltd.) mit Hauptsitz in England zurückgreifen. FF&A Company Formations trägt die Gesellschaft für den Klienten in England in das Handelsregister ein und erledigt von Anfang an alle Formalitäten.

Schnell, einfach, unbürokratisch

      So stellt sich für den Deutschen die Neugründung einer Limited Company in Großbritannien aufgrund der unbürokratischen Praxis in England sogar weit einfacher und schneller dar als die Gründung einer normalen GmbH zuhause. Es gibt nicht diein Deutschland üblichen Einschränkungen bei der Wahl des Firmennamens, es ist kein Gang zum Notar notwendig (damit Entfallen auch die Kosten für den Notar), es wird keine Kapitaleinzahlung von 25.000 € fällig, und vom Entschluß zum Start bis zur vollständigen Eintragung in das Handelsregister und der rechtlichen Erlaubnis zum Start der Geschäftstätigkeit der neuen Firma vergehen meist kaum zehn Tage.
Freie Namenswahl ohne strenge Auflagen

      Auch die Eintragung von Doktoren-, Professoren- und deutschen Adelstiteln im Firmennamen sind im Gegensatz zum deutschen GmbH-Firmenrecht für eine englische Limited meist ohne Probleme möglich, selbst wenn die Firmeninhaber persönlich keine solchen Titel führen.

In ganz Europa und weltweit tätig werden

      Und auch wenn die Geschäfte der Limited Company sich dann fast ausschließlich in Deutschland abspielen, ergeben sich keinerlei Nachteile für die englische Limited gegenüber der deutschen GmbH: aufgrund des gemeinsamen europäischen Marktes und aller weiteren handelsrechtlichen Vorschriften hat eine englische Limited in Deutschland die gleichen Rechte wie eine deutsche Firma. Falls dies gewünscht wird, kann sie sogar auf Antrag mit einer deutschen Niederlassung/Filiale in das örtliche deutsche Handelsregister eingetragen werden.

Einfache Praxis, Aktienausgabe und Direktorenernennung

      Sie können frei bestimmen, wieviele Aktien (Anteile an der Limited Company) ausgegeben werden sollen und an wen (Sie können auch alle auf den eigenen Namen ausgeben). Sie können frei wählen, wer und wieviele Personen die Direktoren der Limited sein sollen und ohne Hinzuziehung eines Notares bestellen (und später auch wieder durch andere Personen ersetzen).


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