Die Limited Company
Auch jeder deutsche Geschäftsmann kann von den wirtschaftlichen Vorteilen
Englands profitieren: wenn er eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
haben möchte, ohne teure Notar- und Handelsregistergebühren zu zahlen
und ein beträchtliches Grundkapital einzulegen (in Deutschland für eine
GmbH 25.000 € und für eine AG 50.000 €), kann er mit Hilfe von FF&A
Company Formations ohne weiteres auf eine Limited Company (Ltd.) mit
Hauptsitz in England zurückgreifen. FF&A Company Formations trägt
die Gesellschaft für den Klienten in England in das Handelsregister
ein und erledigt von Anfang an alle Formalitäten.
Schnell, einfach, unbürokratisch
So stellt sich für den Deutschen die Neugründung einer Limited Company
in Großbritannien aufgrund der unbürokratischen Praxis in England sogar
weit einfacher und schneller dar als die Gründung einer normalen GmbH
zuhause. Es gibt nicht diein Deutschland üblichen Einschränkungen
bei der Wahl des Firmennamens, es ist kein Gang zum Notar notwendig
(damit Entfallen auch die Kosten für den Notar), es wird keine
Kapitaleinzahlung von 25.000 € fällig, und vom Entschluß zum Start
bis zur vollständigen Eintragung in das Handelsregister und der
rechtlichen Erlaubnis zum Start der Geschäftstätigkeit der neuen Firma
vergehen meist kaum zehn Tage.
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Freie Namenswahl ohne strenge Auflagen
Auch die Eintragung von Doktoren-, Professoren- und deutschen Adelstiteln
im Firmennamen sind im Gegensatz zum deutschen GmbH-Firmenrecht für eine
englische Limited meist ohne Probleme möglich, selbst wenn die
Firmeninhaber persönlich keine solchen Titel führen.
In ganz Europa und weltweit tätig werden
Und auch wenn die Geschäfte der Limited Company sich dann fast
ausschließlich in Deutschland abspielen, ergeben sich keinerlei
Nachteile für die englische Limited gegenüber der deutschen GmbH:
aufgrund des gemeinsamen europäischen Marktes und aller weiteren
handelsrechtlichen Vorschriften hat eine englische Limited in Deutschland
die gleichen Rechte wie eine deutsche Firma. Falls dies gewünscht wird,
kann sie sogar auf Antrag mit einer deutschen Niederlassung/Filiale in
das örtliche deutsche Handelsregister eingetragen werden.
Einfache Praxis, Aktienausgabe und Direktorenernennung
Sie können frei bestimmen, wieviele Aktien (Anteile an der Limited
Company) ausgegeben werden sollen und an wen (Sie können auch alle
auf den eigenen Namen ausgeben). Sie können frei wählen, wer und
wieviele Personen die Direktoren der Limited sein sollen und ohne
Hinzuziehung eines Notares bestellen (und später auch wieder durch
andere Personen ersetzen).
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