FF&A Crest

FF&A Group | Inhalt | UK-Ltd | Offshore | FF&A Firmenportrait | Steuersätze | Namensprüfung | Presse | Kontakte | News | Info anfordern
FF&A-Kundenservice:     | Wirtschaftsstandort GB | Die Limited | kostenlosen FF&A Business Newsletter anfordern |           |Euro-Umrechner|     


Pressestimmen


IMPULSE - Das Unternehmer-Magazin:

    Impulse  Logo

(Heft Nr. 6 Juni 1995)


"Eine GmbH mit 5 DM Startkapital?

   Wer sich für ein paar Tausend Mark eine britische "Limited" zulegt, ist alle Haftungsfragen los und hat auch mehr Freiheiten als GmbH-Chefs. Theoretisch. Impulse verrät, was solche Offerten tatsächlich taugen.

   Die Empfehlung stammte von höchster Stelle: »Wenn Ihre Firma eine wirklich erstklassige Adresse sucht, ist Großbritannien das richtige für Sie«. Mit diesem Appell wandte sich der britische Premierminister John Major Anfang 1991 an Investoren aus Übersee.

.  .  .      verkauft die FF&A deutschen Unternehmern und Existenzgründern sogenannte Limited Companies, die englischen Pendants zur GmbH (Private Limited Company, kurz: Ltd) und Aktiengesellschaft (Public Limited Company, kurz: Plc). Fix und fertig gegründet samt Firmenadresse in England. Bereit, mit Hilfe einer deutschen Niederlassung von hier aus die Geschäfte aufzunehmen (Gründung ohne größere Formalitäten).

      Wer sich schnell und unbürokratisch eine eigene Auslandfirma zulegen will, hat die freie Auswahl.       .  .  .

      Die meisten Käufer der britischen GmbH-Variante haben nicht das Finanzamt im Blick. Sie spekulieren auf das großzügige Handels- und Unternehmensrecht der britischen Inseln, wollen insbesondere ihre persönliche Haftung auf Null schrauben, die IHK umgehen.       .  .  .

      Das pingelige deutsche Firmenrecht ist für die Auslandsniederlassung eines britischen Unternehmens ebenfalls kein Thema. Wenn sich eine deutsche GmbH zum Beispiel mit einem Doktor- oder Adelstitel schmückt, muß sie einen entsprechend qualifizierten Gesellschafter tatsächlich in petto haben. Die Gründer in Großbritannien hingegen dürfen ihrer Phantasie freien Lauf lassen.       .  .  .

      Daß verpönte Firmierungen via London auch hierzulande automatisch salonfähig werden, ist eine Folge des Europarechts: »Keinem Unternehmen, daß irgendwo in der EU rechtmäßig registriert ist, darf in einem anderen EU-Land der Eintrag verwehrt werden«, erklärt Rechtsanwalt Dr. Werner Thelen, Experte für Unternehmensrecht in der Anwaltskanzlei Gurland & Lambsdorff, die unter anderem auch in Leipzig und Berlin vertreten ist.

      Der aus Käufersicht jedoch entscheidende Aspekt ist die fast vollständige Ausschaltung jeglicher Haftung. Zwar riskieren die Gesellschafter einer Limited - wie auch bei einer deutschen GmbH - das eingesetzte Kapital. Wo allerdings GmbH-Gründer mindestens 50.000 Mark Kapital bereitstellen müssen, ist für die Limited nur
1 Penny Stammkapital nötig (derzeit rund 2,2 Pfennig).       .  .  .

(Sonderdruck des kompletten Artikel von FF&A London erhältlich)

[Zurück zu weiteren Pressestimmen]



FF&A Group | Inhalt | UK-Ltd | Offshore | FF&A Firmenportrait | Steuersätze | Namensprüfung | Presse | Kontakte | News | Info anfordern

©  FF&A Intern. Ltd   London  1996-2008.